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Bilanzierung; | Pauschalwertberichtigung bei Kreditinstituten
Zur steuerlichen Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten hat der wie folgt Stellung genommen: Der v. H.-Satz der Pauschalwertberichtigung (PWB) für den Bilanzstichtag ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu bemessen. Zu seiner Berechnung ist grds. der Durchschnitt des tatsächlichen Forderungsausfalls für die dem Bilanzstichtag vorangehenden fünf Wj und des risikobehafteten Kreditvolumens für die dem Bilanzstichtag vorangehenden fünf Bilanzstichtage zu ermitteln und ins Verhältnis zu setzen. Der tatsächliche Forderungsausfall umfaßt neben dem latenten auch das bereits erkennbare (akute) Ausfallrisiko. Zur Begrenzung der PWB auf das latente Ausfallrisiko ist deshalb von dem ermittelten Durchschnitt des tatsä...