Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) stellte am 30. Dezember 1977 für umsatzsteuerpflichtige Leistungen, die ihr Ehemann erbracht hatte, Rechnungen aus, in denen sie Umsatzsteuerbeträge von insgesamt . . . DM gesondert auswies. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) setzte gegen sie diesen Betrag mit Umsatzsteuerbescheid vom 18. März 1981 für 1977 fest. Während des nach erfolglosem Einspruch eingeleiteten Klageverfahrens erklärte die Klägerin mit Schreiben vom 8. Juli 1981 gegenüber dem Rechnungsempfänger die Stornierung der Rechnungen und bat um deren Rückübersendung. Gleichzeitig erteilte ihr Ehemann entsprechende Rechnungen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 200 BFH/NV 1993 S. 200 Nr. 3 IAAAB-33483