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BFH Urteil v. - VI R 7/89

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr bei der Bundesanstalt für Flugsicherung als Fluglotse beschäftigt. In seinem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich machte er bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit u. a. Aufwendungen in Höhe von . . . DM geltend, die er getätigt hatte, um die Verlängerung seiner Privatpilotenlizenz zu erhalten. Es handelt sich um folgende Ausgaben:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 725
BFH/NV 1992 S. 725 Nr. 11
OAAAB-33442

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 14.02.1992 - VI R 7/89 -nv-

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