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BFH Urteil v. - VI R 112/88

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplom-Chemiker. Er war im Streitjahr bis zum 30. Juni 1983 als Arbeitnehmer in den Niederlanden tätig. Seit dem 1. Juli 1983 bezog er in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Anwendungstechniker auf dem Gebiet der . . . bei der X-AG. Dieses Arbeitsverhältnis wurde im Juni 1984 aufgelöst. Nach vorübergehender Arbeitslosigkeit erhielt der Kläger zum 1. Dezember 1984 eine Anstellung bei einem ihm durch die Tätigkeit bei der X-AG bekannten belgischen Unternehmer mit Sitz in R.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 224
BFH/NV 1993 S. 224 Nr. 4
LAAAB-33417

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BFH, Urteil v. 31.07.1992 - VI R 112/88 -nv-

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