Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) nahm an der Steuerberaterprüfung ... teil, nachdem der erkennende Senat die Auskunft des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzministerium) und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und das Finanzministerium verpflichtet hatte, dem Kläger die begehrte Auskunft gemäß § 7 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) zu erteilen, daß er die in § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) geforderten Vorbildungsvoraussetzungen für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1989 VII R 79/88, BFHE 156, 328, BStBl II 1989, 337).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 269 BFH/NV 1994 S. 269 Nr. 4 ZAAAB-33392
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