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BFH Urteil v. - VII R 100/91

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Professor an der verwaltungsinternen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHÖV) in X - Fachbereich Finanzen - tätig. Er lehrt dort Bilanzsteuerrecht, Bewertungs- und Vermögensteuerrecht. Im Mai 1989 ist er unter Befreiung von der Steuerberaterprüfung als Steuerberater bestellt worden. Durch Verfügung vom Februar 1990 hat die Beklagte und Revisionsbeklagte (Beklagte) die Bestellung mit der Begründung widerrufen, der Kläger übe eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aus, die mit dem Beruf eines Steuerberaters nicht vereinbar sei (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 57 Abs. 4 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 4 Halbsatz 2 des Steuerberatungsgesetzes - StBerG - i. d. F. des 4. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes - 4. StBerÄndG - vom 9. Juni 1989, BGBl I, 1062).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 840
BFH/NV 1992 S. 840 Nr. 12
YAAAB-33349

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BFH, Urteil v. 28.07.1992 - VII R 100/91 -nv-

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