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Einkommensteuer; | allgemeine Erschließungskosten eines Grundstücks (§§ 9, 4 EStG)
Allgemeine Erschließungskosten für ein zu gewerblichen Zwecken vermietetes Grundstück stellen i. d. R. nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens dar, wenn Anlaß der Einbeziehung des Grundstücks in das Abrechnungsgebiet die endgültige Herstellung einer allgemeinen Erschließungsanlage war. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn spezielle grundstücksbezogene Sonderleistungen im Hinblick auf die besondere Nutzung des Grundstücks ausgeführt und abgerechnet werden. Geht der Heranziehungsbescheid zu den Erschließungskosten und deren Berechnung von den allgemeinen Kriterien der abstrakten bauordnungsrechtlichen Nutzungsmöglichkeit, die im Abrechnungsgebiet gelten, und nicht von konkreten Grundstücksnutzungen aus, so verbleibt es bei dem Grundsatz, daß die Erschließungskosten zu den A...