Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Sie erwarben aufgrund notariell beurkundeten Kaufvertrags vom 26. Mai 1977 von ihrem Sohn das Mietwohngrundstück . . . in . . . Der Kaufpreis von 550 000 DM war zur Hälfte bis 31. Dezember 1977, zur anderen Hälfte bis 31. Dezember 1978 zu zahlen und wurde bis dahin zinslos gestundet. Die Kläger zahlten den Betrag in zwei Raten, davon . . . DM Ende 1977, den Rest Mitte 1978. Dieses Grundstück hatte die Klägerin 1972 unter dem Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs für sich und ihren Ehemann unentgeltlich auf ihren Sohn übertragen; dabei blieb außerdem ein vorgehendes lebenslanges Nießbrauchsrecht zugunsten der Eltern der Klägerin vorbehalten, von denen die Klägerin das Grundstück im Jahre 1968 unentgeltlich erhalten hatte. Ebenfalls im Jahr 1972 hatte die Klägerin ein weiteres Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an ihre Tochter unter ähnlichen Bedingungen übertragen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 661 BFH/NV 1992 S. 661 Nr. 10 EAAAB-33120
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.