Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Aufgrund notariellen Übertragungsvertrags vom 24. Juni 1982 erwarb der Kläger von seinen Eltern ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück. Nach § 2 des Vertrags räumte er seinen Eltern zugleich den lebenslänglichen Nießbrauch an dem übertragenen Grundbesitz ein. Als Gegenleistung übernahm er die in Abt. III des Grundbuches eingetragenen Belastungen, die bei Vertragsschluß mit rd. 194 000 DM valutiert waren; ferner hatte der Kläger bereits vor dem Vertragsschluß eine Zahlung von 46 000 DM an die Eltern geleistet. Das Grundstück war nach dem Vertrag am 1. Mai 1982 übergeben worden. Wie auch vor dem Eigentumsübergang nutzten die Eltern die 64 qm große Wohnung und die Kläger die 101 qm große Wohnung.
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 587 BFH/NV 1992 S. 587 Nr. 9 EAAAB-33107
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