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Lohnsteuer; | Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 28g SGB IV)
Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Kommt es wegen fehlerhafter Abführung der Sozialversicherungsbeiträge zu einer Beitragsnachentrichtung durch den ArbG an den Träger der Sozialversicherung, so liegt hinsichtlich der AN-Anteile nur dann die Gewährung zusätzlichen steuerpflichtigen Arbeitslohns vor, wenn ArbG und AN eine Nettolohnvereinbarung getroffen haben oder der ArbG zwecks Steuer- und Beitragshinterziehung die Unmöglichkeit einer späteren Rückbelastung beim AN bewußt in Kauf genommen hat. (2) Eine Gewährung zusätzlichen Arbeitslohns liegt dagegen nicht vor, wenn es der ArbG irrtümlich unterläßt, den Barlohn des AN um den gesetzlichen AN-Anteil zu kürzen und die Unmöglichkeit einer Rückbelastung wegen Eintritts der gesetzlichen Lastenversch...