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FG Saarland 25.02.1993 2 K 151/90

Einkommensteuer; | Umzugskosten als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung (§§ 9, 21 EStG)

Der Kl. war anläßlich seiner Ehescheidung wegen einer Darlehensaufnahme zur Abgeltung der Ansprüche seiner Ehefrau in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zur Verbesserung seiner Liquidität entschloß er sich, sein Einfamilienhaus für monatlich 1200 DM zu vermieten und selbst eine kleine Wohnung für 600 DM Monatsmiete zu beziehen. Die Kosten für die Räumung seines Hauses in Höhe von 580 DM machte er vergeblich beim FA als WK geltend. Das FG des Saarlandes, rkr. Urt. v. - 2 K 151/90 gab seiner Klage statt mit der Begründung, es komme nicht darauf an, weshalb er in eine finanzielle Notlage geraten sei, sondern darauf, daß er durch Räumung seines Hauses Mieteinnahmen daraus habe erzielen wollen.

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