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BFH 21.09.1993 III R 76/88

Einkommensteuer; | Zugaben i. S. der ZugabeVO sind keine Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 (7) EStG; § 1 ZugabeVO)

Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Zugaben i. S. der ZugabeVO sind keine Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Entsprechende (Werbe-) Aufwendungen sind daher auch ohne Beachtung der besonderen Aufzeichnungsvorschriften des § 4 Abs. 6 (nunmehr Abs. 7) EStG als BA abziehbar (Bestätigung der Entscheidungen v. , BStBl 1987 II 296 und v. , BFH/NV 1988, 352). (2) Für die Annahme einer Zugabe i. S. der ZugabeVO ist nicht erforderlich, daß der Kaufentschluß des einzelnen Kunden durch die subjektive Erwartung, eine ,,Dreingabe'' zu erhalten, ausgelöst wird. Das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren der Nebenware oder Nebenleistung muß lediglich objektiv geeignet sein, Kunden in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Der Senat führt weiter aus, daß eine Zugabe i. S. des § 1 ZugabeVO vorliegt, wenn eine Ware oder...

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