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Investitionszulage; | Wohnmobil
Die Vermietung nur eines Wohnmobils an wechselnde Mieter ist i. d. R. keine gewerbliche Tätigkeit, sondern führt zu Einkünften i. S. von § 22 Nr. 3 EStG (,BStBl 1998 II S. 774). Wohnmobile sind im Übrigen unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht als Pkw i. S. des § 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1996 und des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 anzusehen und gehören daher nicht zu den investitionszulagenbegünstigten WG. An der bisher von der FinVerw vertretenen Auffassung, dass lediglich Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 t zu den nicht investitionszulagenbegünstigten Pkw gehören (,BStBl 1991 I S. 768, Tz. 37), wird nach einem Beschluss der ESt-Referenten des Bundes und der Länder nicht mehr festgehalten ().