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BFH Beschluss v. - I E 2/92

Die Erinnerungsführer führten als Kläger bzw. Beigeladener und als Revisionskläger vor dem Bundesfinanzhof (BFH) eine Revision gegen das Finanzamt (FA) als Beklagten und Revisionsbeklagten wegen Gewinnfeststellungsbescheiden 1975 bis 1979. Durch als Urteil wirkenden Vorbescheid vom 26. Februar 1992 wies der BFH die Revision der Erinnerungsführer gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) als unbegründet zurück. Die Kosten des Revisionsverfahrens hatten die Erinnerungsführer zu je 1/2 zu tragen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 377
BFH/NV 1993 S. 377 Nr. 6
EAAAB-32858

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BFH, Beschluss v. 07.12.1992 - I E 2/92 -nv-

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