Mit Beschluß vom 10. Juli 1990 lehnte das Finanzgericht (FG) den Antrag der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) auf Aussetzung der Vollziehung von Kircheneinkommensteueränderungsbescheiden für 1984 bis 1986 ab. Dieser Beschluß wurde den Antragstellern am 13. Juli 1990 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 21. Juli 1990, eingegangen beim FG am 23. Juli 1990, beantragten die Antragsteller u.a., den Beschluß gemäß § 107 Abs. 1, § 108 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu berichtigen und den Beschluß durch Zulassung der Beschwerde gemäß § 109 Abs. 1 FGO nachträglich zu ergänzen. Wegen der Begründung der Anträge wird insbesondere auf die Schriftsätze vom 21. Juli und 6. Dezember 1990 Bezug genommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1993 S. 423 BFH/NV 1993 S. 423 Nr. 7 NAAAB-32842
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