Das Finanzgericht (FG) hat über die Klage durch Urteil vom 16. Dezember 1986 entschieden. Der Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) über die Zulassung der Revision gegen dieses Urteil wurde dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 16. Oktober 1987 zugestellt. Nachdem eine Revision gegen das Urteil nicht eingegangen war, erging am 28. Januar 1988 ein Kostenbeschluß, der dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 12. Februar 1988 zugestellt wurde. Mit Schriftsatz vom 18. Februar 1988, beim BFH eingegangen am 22. Februar 1988, legte der Prozeßbevollmächtigte gegen den Kostenbeschluß Beschwerde ein und beantragte gleichzeitig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter Vorlage der Ablichtung einer Revisionsschrift vom 19. Oktober 1987.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 258 BFH/NV 1992 S. 258 Nr. 4 CAAAB-32730
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