Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) sowie ihr im Jahr 1988 verstorbener Ehemann, deren Rechtsnachfolgerin sie ist, wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Neben dem Abzug von Aufwendungen für größere Instandsetzungsarbeiten beantragte die Klägerin im finanzgerichtlichen Verfahren die (teilweise) Berücksichtigung eines Verlustanteils, den der Ehemann der Klägerin als Gesellschafter der X-GmbH und Co. KG im Veranlagungszeitraum 1978 erzielt haben will. Die Klägerin legte dazu eine Mitteilung des Finanzamtes Z vom 20. August 1987 vor, nach der der negative Feststellungsbescheid 1978 vom 14. August 1986 in der Weise ausgesetzt werde, daß von einem Verlustanteil von . . . DM auszugehen sei.
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 598 BFH/NV 1991 S. 598 Nr. 9 NAAAB-32722
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