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BFH Urteil v. - XI R 22/89

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Vaters A. Dieser war in den Streitjahren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Z-GmbH (GmbH). Die GmbH war zur Fortführung des unter der Firma . . . von dem Großvater der Klägerin betriebenen Einzelunternehmens im Jahre 1947 von dem Vater und dem Großvater der Klägerin gegründet worden. Der Großvater der Klägerin war ursprünglich zu 3/4 und später nach einer Kapitalerhöhung zu 75,2 v. H. an dem Stammkapital der GmbH beteiligt. Dabei hatte der Großvater der Klägerin die beweglichen Wirtschaftsgüter seines Einzelunternehmens auf die neu gegründete GmbH übertragen. Das mit dem Fabrikationsgebäude bebaute Grundstück hatte er der GmbH verpachtet. Mit dem Tode des Großvaters wurde der Vater der Klägerin als dessen Gesamtrechtsnachfolger Eigentümer des an die GmbH verpachteten Grundbesitzes und sämtlicher GmbH-Anteile.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 312
BFH/NV 1992 S. 312 Nr. 5
DAAAB-32708

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BFH, Urteil v. 10.04.1991 - XI R 22/89 -nv-

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