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BFH Urteil v. - XI R 11/89

Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Durch notariellen Vertrag vom 12. August 1985 übertrugen die Eltern der Klägerin dieser im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein bebautes Erbbaugrundstück. Nach § 3 des Vertrages verpflichtete sich die Klägerin, an ihren Bruder zur Abfindung seiner erbrechtlichen Ansprüche, insbesondere der Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, in Ansehung des Erbbaurechtes und der auf dem betroffenen Grundstück vorhandenen Gebäude einen Betrag von insgesamt . . . DM zu zahlen. Dieser Betrag war in Höhe von . . . DM spätestens am 15. August 1985 und in Höhe von . . . DM bei Einzug der Klägerin in das Wohnhaus, spätestens jedoch am 31. Mai 1986 zu leisten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 812
BFH/NV 1991 S. 812 Nr. 12
AAAAB-32693

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BFH, Urteil v. 26.06.1991 - XI R 11/89 -nv-

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