Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Sie erhielten mit notariell beurkundetem Grundstücksüberlassungsvertrag vom 17. Juli 1979 von der Mutter der Klägerin deren Grundvermögen übertragen, das mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Die Kläger gingen für die Überlassung des Grundvermögens folgende Verpflichtungen ein: Übernahme der dinglichen Belastungen einschließlich der zugrunde liegenden persönlichen Schulden; Einräumung eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs an dem übertragenen Grundvermögen zugunsten der Übergeberin und ihres Ehemannes als Gesamtberechtigte, Pflege der Übergeberin und ihres Ehemannes in kranken und gesunden Tagen, Einräumung eines dinglich gesicherten Wohnrechts zugunsten eines mit den Eltern zusammenlebenden Bruders der Klägerin, das nach dem Tode des längstlebenden Elternteils beginnen sollte; Abfindungszahlungen an vier weitere Geschwister der Klägerin von jeweils . . . DM; Übernahme der Grabpflege nach dem Tode der Eltern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 295 BFH/NV 1992 S. 295 Nr. 5 GAAAB-32691
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