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BFH Urteil v. - V R 7/87

Die im Rubrum als Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezeichnete GmbH & Co. KG setzt das von dem am 8. Juni 1978 verstorbenen Einzelunternehmer . . . (Erblasser - E -) unter der Fa. . . . betriebene Unternehmen fort. E hatte in den Streitjahren (1975 bis 1978) Schwer- und Spezialtransporte durch das Gebiet der damaligen DDR ausgeführt. Soweit dabei Güter befördert wurden, welche die zulässigen Maße und Gewichte überschritten, bedurfte E (für jeden einzelnen Transport) einer vom Ministerrat der DDR erteilten gebührenpflichtigen Erlaubnis. Die entsprechenden Anträge wurden von der . . . , mit Sitz in Berlin (Ost) - im folgenden X -, bearbeitet. E ließ die jeweilige Erlaubnis in Berlin (Ost) durch einen Angestellten abholen und die von X berechneten Gebühren für die Erlaubniserteilung, für Nebenleistungen und für die Vermittlung der Erlaubniserteilung bar in DM-West entrichten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 344
BFH/NV 1992 S. 344 Nr. 5
ZAAAB-32663

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BFH, Urteil v. 26.09.1991 - V R 7/87 -nv-

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