Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) nahm die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) nach § 191 Abs. 1 und 4 der Abgabenordnung (AO 1977) i. V. m. § 25 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) für die Steuerschulden der . . . KG in Höhe von insgesamt . . . DM als Haftungsschuldnerin in Anspruch. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Großhandel mit . . . sowie die Aufstellung und der Betrieb von . . . automaten. Gründungsgesellschafter der mit Vertrag . . . gegründeten Klägerin war u. a. der bisherige Komplementär der KG, der Kaufmann X. Die Klägerin hatte laut Gewerbeanmeldung den Geschäftsbetrieb zum . . . aufgenommen. Die KG hatte laut Gewerbeabmeldung ihren Betrieb zum . . . (einen Tag zuvor) eingestellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 360 BFH/NV 1992 S. 360 Nr. 6 TAAAB-32584
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