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BAG 21.07.1993 5 AZR 554/92

Arbeitnehmerüberlassung; | Vergütung im Arbeitsverhältnis beim Entleiher

Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG gewährleistet dem Arbeitnehmer in dem nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnis das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt solange, wie die nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 4 AÜG zu bemessende Vergütung niedriger liegt. Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG begründet keinen Anspruch des Leiharbeitnehmers dahingehend, daß ihm ein bei Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher bestehender Vergütungsvorsprung vor vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers ungeschmälert erhalten bleibt ().

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