Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betreibt ein . . .-Unternehmen. Sie schuldet Steuern in Höhe von . . . DM sowie Säumniszuschläge in Höhe von . . . DM. Der als Arbeitnehmer bei der Antragstellerin beschäftigte Ehemann hat ebenfalls erhebliche eigene Steuerschulden. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) lehnte Stundungsanträge der Antragstellerin sowie einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub - verbunden mit dem Anerbieten, neben den anfallenden laufenden Steuern monatlich weitere . . . DM auf die Rückstände zu zahlen - ab. Die hiergegen gerichteten Beschwerden hatten keinen Erfolg. Seitdem der Versuch einer einvernehmlichen Regelung über die Tilgung der Steuerschulden in dem Erörterungstermin bei der OFD fehlgeschlagen war, leistete die Antragstellerin weder Zahlungen auf ihre Steuerrückstände noch auf die laufend fällig werdenden Lohnsteuern und Umsatzsteuern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 503 BFH/NV 1992 S. 503 Nr. 8 XAAAB-32441
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