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BFH Beschluss v. - V B 62/89

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war im Streitzeitraum (1983 und 1984) an einer Bauherrengemeinschaft beteiligt, die im Rahmen eines Bauherrenmodells ein Wohngebäude errichtete. Er ist Eigentümer einer Eigentumswohnung, die er unter Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters vermietete. Auf die Steuerbefreiung der Mietumsätze hat der Kläger gemäß § 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980) verzichtet. Die angefallenen Vorsteuerbeträge hat er zum Abzug geltend gemacht, was vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) zunächst anerkannt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 746
BFH/NV 1992 S. 746 Nr. 11
PAAAB-32422

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BFH, Beschluss v. 30.04.1991 - V B 62/89 -nv-

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