Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) errichtete im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft die 92 qm große Eigentumswohnung (ETW) Nr. . . . Er vermietete die ETW im Februar 1983 auf fünf Jahre an die . . .-GmbH (X-GmbH) für monatlich 1060 DM. Diese vermietete die Wohnung für eine Monatsmiete von 1026 DM an einen Endmieter. Die X-GmbH hatte sich bereits bei Prospektherausgabe im Jahre 1981 gegenüber den Initiatoren zur Zahlung einer später mit dem Antragsteller vereinbarten Miete verpflichtet. Nach dem Vortrag des Antragstellers lag die von der X-GmbH gezahlte Miete im Zeitpunkt des Vertragsschlusses um 2 DM je qm über der Marktmiete.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 347 BFH/NV 1992 S. 347 Nr. 5 VAAAB-32420
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