Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) bevollmächtigten den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A, sie im finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Die schriftlich erteilte Vollmacht ermächtigte zu allen das Verfahren betreffenden Prozeßhandlungen. In der mündlichen Verhandlung, zu der der Prozeßbevollmächtigte ordnungsgemäß geladen war, trat Steuerberater B für die Kläger und deren Prozeßbevollmächtigten mit dem Versprechen auf, Vollmacht nachzureichen. Die mündliche Verhandlung schloß mit dem Hinweis, daß den Beteiligten eine schriftliche Entscheidung zugehen solle. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Eine Untervollmacht für Steuerberater B haben die Kläger bisher nicht vorgelegt.
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 123 BFH/NV 1992 S. 123 Nr. 2 SAAAB-32379
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