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BFH Beschluss v. - IX R 110/89

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Treuhänder für die Erwerber von Eigentumswohnungen einer Eigentumswohnanlage. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) forderte ihn mit Verfügung vom 24. Oktober 1986 auf, für die Erwerbergemeinschaft eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für 1985 abzugeben. Die nach erfolglosem Beschwerdeverfahren erhobene Anfechtungsklage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) hielt die Aufforderung für ermessenswidrig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 616
BFH/NV 1991 S. 616 Nr. 9
RAAAB-32349

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BFH, Beschluss v. 23.04.1991 - IX R 110/89 -nv-

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