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BFH Urteil v. - I R 56/89

Am 15. 10. 1975 wurde die . . .gemeinschaft für . . . (A-AG) durch den Kläger und Revisionskläger (Kläger) in Vaduz nach liechtensteinischem Recht gegründet. Das Grundkapital betrug 50 000 sfr. Die Aktien hielt zunächst ein Treuhänder. Sie wurden später an Steuerinländer verkauft. Der Kläger erhielt für die Gründungsberatung der A-AG 50 000 DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 76
BFH/NV 1992 S. 76 Nr. 2
SAAAB-32298

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BFH, Urteil v. 24.04.1991 - I R 56/89 -nv-

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