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BFH Urteil v. - I R 110/85

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG i. L. Sie wurde von der A-GmbH (Komplementärin), der B-KG, der B-GmbH und weiteren Kommanditisten zu dem Zweck gegründet, Geschäftsrisiken abzudecken, die bei der B-KG durch den Abschluß zweier Großaufträge entstanden waren. Die Klägerin übernahm die Verpflichtungen aus den beiden Großaufträgen. Ihre Kommanditisten sicherten ihr in einem Financial Agreement zu, die zur Auftragserfüllung benötigten Geldmittel darlehenshalber zur Verfügung zu stellen. Die Darlehen sollten von der Klägerin verzinst werden. Die Verzinsung sollte jedoch dann entfallen, wenn die finanzielle Lage der Klägerin sie nicht erlaubte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 195
GAAAB-32276

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 08.05.1991 - I R 110/85 -nv-

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