Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) kaufte durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 13. Dezember 1985 eine in A gelegene Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von . . . DM. Ferner übernahm er die Verpflichtung, "zusätzlich zum Kaufpreis und gleichzeitig mit diesem einen Betrag von 15 DM pro Quadratmeter Wohnfläche der gekauften Wohnung, somit . . . DM einmalig zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage an den Verwalter des Wohnungseigentums . . ." zu zahlen. Die danach ab 1. Januar 1987 fällig werdenden jährlichen Beiträge von 3 DM pro Quadratmeter Wohnfläche zur Bildung einer Instandhaltungsrückstellung sollten ebenfalls vom Kläger übernommen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 264 BFH/NV 1992 S. 264 Nr. 4 XAAAB-32266
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