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BAG 11.08.1993 10 AZR 558/92
Betriebsverfassung; | Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung
Die Betriebspartner können in einem Sozialplan vereinbaren, daß ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit einer Betriebsstillegung vorzeitig durch Eigenkündigung ausscheidet, eine niedrigere Abfindung erhält (). Vgl. hierzu auch 10 AZR 405 und 406/91, NWB EN-Nr. 431/93.