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BFH Urteil v. - III R 169/90

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Sie werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (1987) teilten sie mit, sie seien nicht damit einverstanden, daß der Steuerbescheid jedem der Ehegatten zugleich mit Wirkung für und gegen den anderen Ehegatten bekanntgegeben werde. Am 28. März 1989 erließ der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr an "Herrn und Frau Huber Hans* Z. Hd." des Bevollmächtigten (jetzigen Prozeßbevollmächtigten) der Kläger. Der Bescheid wurde an den Bevollmächtigten in einfacher Ausfertigung gesandt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 433
BFH/NV 1992 S. 433 Nr. 7
MAAAB-32193

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BFH, Urteil v. 09.08.1991 - III R 169/90 -nv-

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