Streitig war in dem beim Finanzgericht (FG) im zweiten Rechtsgang anhängigen (inzwischen dort abgeschlossenen) Klageverfahren Eheleute A ./. FA wegen Einkommensteuer 1971, ob Geldzahlungen, die der Kläger, O. A. (Kläger), der Bruder der beigeladenen E. B. - der Beschwerdeführerin und Antragsgegnerin (Beschwerdeführerin) - aufgrund testamentarischer Anordnungen seines 1970 verstorbenen Vaters gegenüber der Witwe und den beiden Töchtern des Erblassers, darunter der Beschwerdeführerin, monatlich erbracht hatte, bei den Sonderausgaben der zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger mit dem Ertragsanteil oder in vollem Umfang als dauernde Last abzuziehen seien (vgl. auch das Revisionsverfahren hierzu, abgeschlossen durch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 IX R 2/82, BFHE 145, 368, BStBl II 1986, 261).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 665 BFH/NV 1990 S. 665 Nr. 10 XAAAB-32107
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