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BFH Urteil v. - XI R 11/88

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1977 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 23. November 1977 übertrug die Mutter der Klägerin ein Einfamilienhausgrundstück auf die Kläger zu folgenden Bedingungen: Die Kläger übernahmen Darlehensschulden in einer noch geschuldeten Höhe von insgesamt ca. . . . DM samt der bestehenden Grundschulden und Hypotheken. Sie verpflichteten sich, an die beiden Geschwister der Klägerin jeweils . . . DM zu zahlen. Außerdem verpflichteten sie sich, der Mutter der Klägerin bis zum Lebensende unentgeltlich unter Ausschluß des Eigentümers an den im Erdgeschoß gelegenen Räumlichkeiten Wohnung zu gewähren, sie unentgeltlich zu beköstigen und ihr auf Verlangen unentgeltlich Pflege und Aufwartung zu gewähren. Schließlich verrechneten die Kläger eine Forderung gegen die Mutter der Klägerin von . . . DM aus der Vornahme von Reparaturen und Verbesserungen. Besitz und Gefahr an dem Grundstück gingen mit dem 1. Dezember 1977 auf die Kläger über. Diese bewohnen das Einfamilienhaus zusammen mit der Mutter der Klägerin.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 308
BFH/NV 1991 S. 308 Nr. 5
RAAAB-32067

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BFH, Urteil v. 20.12.1990 - XI R 11/88 -nv-

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