Mit Entscheidung vom 26. März 1984 hatte die OFD . . . die Beschwerde des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) gegen die den Erlaß von Säumniszuschlägen zur Lohnsteuer . . ., zur Einkommensteuer . . . sowie zur Umsatzsteuer . . . ablehnenden Verfügung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) vom . . . als unbegründet zurückgewiesen. Am 30. April 1984 erhob der Kläger durch seinen Prozeßbevollmächtigten "in der Erlaßsache wegen Säumniszuschlägen zur Lohn-, Einkommen- und Umsatzsteuer Klage gegen die Beschwerdeentscheidung der OFD . . . vom 26. 3. 1984". Klageantrag, Klagebegründung und Prozeßvollmacht sollten innerhalb von vier Wochen nachgereicht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 178 BFH/NV 1991 S. 178 Nr. 3 YAAAB-32030
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