Auf die Beschwerde der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) A vom 12. Februar 1988 ließ der Bundesfinanzhof (BFH) die Revision durch Beschluß vom 14. Dezember 1989 (V B 63/88) zu. Eine Ausfertigung des Zulassungsbeschlusses wurde den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 2. Januar 1990 zugestellt. Am 2. Februar 1990 ging beim BFH ein Schriftsatz der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin ein, mit dem für die Klägerin Revision gegen das bezeichnete Urteil des FG eingelegt wurde. Der BFH sandte den Schriftsatz an das FG A, wo er am 6. Februar 1990 einging.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 324 BFH/NV 1991 S. 324 Nr. 5 SAAAB-32019
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