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Verwaltungsrecht; | Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz
Das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG) v. ist im BGBl I S. 2182 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz ändert zahlreiche grundbuchrechtliche Vorschriften und enthält daneben für das Beitrittsgebiet das sog. Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG); weitere Änderungen betreffen das BGB, das HGB, das Genossenschaftsgesetz und die Vergleichsordnung.