Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VII B 148/89

Streitig ist, ob der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt - HZA -) dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) Abgaben nach Art. 5 c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 (VO Nr. 804/68) über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse im Billigkeitswege erstatten kann. Der Kläger bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb. Seine Anlieferungs-Referenzmenge i. S. von § 4 der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGVO) war im Juli 1984 zunächst mit . . . kg festgesetzt worden. Sie wurde im Jahre 1986 aus der Landesreserve auf . . . kg aufgestockt. Die zuständige Landwirtschaftskammer lehnte den Antrag des Klägers ab, ihm wegen der hohen Investitionen in den Ausbau seiner Milchwirtschaft zusätzliche Referenzmengen zuzuteilen. Die Klage dagegen blieb beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg. Die Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 747
BFH/NV 1990 S. 747 Nr. 11
AAAAB-31789

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Beschluss v. 06.02.1990 - VII B 148/89 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen