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BFH Beschluss v. - VI B 107/88

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin), eine GmbH, meldete am 12. Januar 1988 mit der Lohnsteueranmeldung für Dezember 1987 auf ihren alleinigen Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter entfallende Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von ca. 74 000 DM an. Gleichzeitig beantragte sie, diesen Betrag bis zur Durchführung der Einkommensteuerveranlagung 1987 dieses Gesellschafters zinslos zu stunden und fügte eine Anzeige bei, derzufolge ihr ein dem Gesellschafter angeblich zustehender Erstattungsanspruch abgetreten worden sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 77
BFH/NV 1991 S. 77 Nr. 2
TAAAB-31774

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BFH, Beschluss v. 13.07.1990 - VI B 107/88 -nv-

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