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BFH Urteil v. - IX R 188/87

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist seit 1970 Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks. Das Gebäude enthält zwei Wohnungen. Eine Wohnung nutzt der Kläger selbst, die andere hat er vermietet. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1976 bis 1978 ermittelte der Kläger - wie in den Jahren zuvor - seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Überschuß der Einnahmen (einschließlich Mietwert) über die Werbungskosten. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) veranlagte ihn zunächst erklärungsgemäß.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 218
BFH/NV 1991 S. 218 Nr. 4
YAAAB-31703

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BFH, Urteil v. 25.09.1990 - IX R 188/87 -nv-

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