Der unverheiratete Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Monteur überwiegend auf auswärtigen Arbeitsstellen berufstätig. Bis zum Jahre 1981 bewohnte er eine Mietwohnung, in der er 1980 seine Kusine mit ihren drei Kindern aufgenommen hatte. Im November 1980 erwarb er eine 111 qm große Eigentumswohnung im selben Haus, die im Oktober 1981 bezugsfertig wurde. Durch schriftlichen Vertrag ("Unter-Mietvertrag") vermietete er diese Wohnung zum 1. November 1981 an seine Kusine. Als Mietzins wurde ein Betrag von monatlich . . . DM einschließlich Nebenkosten vereinbart. Die Kusine bezog Leistungen der Sozialhilfe. Das Sozialamt überwies ihr nach den gesetzlichen Bestimmungen monatlich . . . DM als Miete auf ein Konto des Klägers.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 373 BFH/NV 1991 S. 373 Nr. 6 OAAAB-31702
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