Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sowie die Beigeladenen sind Miteigentümer mehrerer Grundstücke in . . . Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) stellte die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus diesen Grundstücken für die Streitjahre 1982 bis 1985 gesondert und einheitlich fest und rechnete sie dem Kläger und den Beigeladenen zu. Den Einspruch des Klägers und des Beigeladenen zu 3 wies das FA mit einer allen Beteiligten zugestellten Einspruchsentscheidung zurück. Auf die Anfechtungsklage des Klägers hin lud das Finanzgericht (FG) die Beigeladenen zu 1 bis 5 mit dem angefochtenen Beschluß gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu dem Rechtsstreit bei.
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 331 BFH/NV 1991 S. 331 Nr. 5 EAAAB-31685
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