Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Arzt selbständig tätig. Seinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit ermittelt er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er übt seine Praxis im Untergeschoß eines beiden Eheleuten gehörenden Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung aus. Die Herstellungskosten des 1973 bezogenen Hauses betrugen rd. . . . DM. Für den selbstgenutzten Wohnteil von ca. 250 qm ermittelten die Kläger Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Gegenüberstellung des Mietwerts und der entstandenen Werbungskosten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 512 BFH/NV 1991 S. 512 Nr. 8 OAAAB-31647
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