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Steuerberatung; | Nachbesserungsrecht des Steuerberaters bei mangelhafter Buchführung
Der Vertrag, den Mandanten zu beraten sowie Finanzbuchhaltung und Bilanzen zu erstellen, ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. des § 675 BGB, bei dessen Schlechterfüllung die Grundsätze der positiven Vertragsverletzung Anwendung finden. Daraus läßt sich ein Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Buchführung nur herleiten, wenn dem Berater zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben ist. Dem steht nicht entgegen, daß hier Dienstvertragsrecht Anwendung findet. Ob ein Steuerberater aufgrund eines allumfassenden Auftrags tätig wird oder nur bestimmte Einzeltätigkeiten ausführt, darf für die Frage des Nachbesserungsrechts nicht erheblich sein, da die Rechtsbeziehung in beiden Fällen so gleichartig ist, daß sich eine unterschiedliche rechtliche Behandlung verbietet (LG Essen, Urt. v. - 16 O 278/93...