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BGH 29.09.1993 IV ZR 275/92

Öffentlicher Dienst; | Anrechnung einer gesetzlichen Rente auf die VBL-Zusatzversorgung

Auch wenn die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung überwiegend auf einer Vollzeitbeschäftigung in der privaten Wirtschaft beruht, die der Versicherte neben seiner Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst ausgeübt hat und für die keine Zusatzversorgung gewährt wird, verstößt die Anrechnung der vollen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die entsprechend seiner Teilzeitbeschäftigung errechnete Gesamtversorgung nicht gegen die Verfassung oder das Gebot von Treu und Glauben ().

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