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BAG 20.07.1993 3 AZR 99/93

Betriebliche Altersversorgung; | Versorgungsansprüche eines mitarbeitenden Familienmitglieds nach Betriebsübergang

Die Mitarbeit eines Familienmitglieds in einer KG, an der nur die Eltern und der Ehemann als Gesellschafter beteiligt sind, kann Gegenstand eines Arbeitsvertrages sein. Aus Anlaß dieses Arbeitsverhältnisses können Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt werden. Um Mißbrauch zu verhindern, werden der schriftliche Abschluß und der tatsächliche Vollzug eines Vertrages verlangt, der die üblichen Bestandteile eines Arbeitsverhältnisses regelt, sowie die Auszahlung des Entgelts an den Arbeitnehmer. Tritt ein Betriebserwerber nach einem Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten aus diesem Arbeitsverhältnis ein, rechnet die beim Betriebsveräußerer zurückgelegte Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Unverfallbarkeitsfrist des § 1 Abs. 1 BetrAVG. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird durch den Betr...

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