Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1981 als Beamter beihilfeberechtigt und privat gegen Krankheit versichert. Er erlitt im Jahre . . . einen Sportunfall, der eine Bewegungseinschränkung der Wirbelsäule zur Folge hatte. Seit dieser Zeit hatte er, trotz regelmäßiger ambulanter Behandlung, bei verschiedenen Fachärzten, ständig wiederkehrende starke Rückenschmerzen. Auch insgesamt vier Operationen führten nicht zur Besserung. Die Wirbelsäule des Klägers war nach den Angaben des zuletzt behandelnden Privatarztes im Streitjahr deutlich bewegungseingeschränkt, die Muskulatur grob verspannt. Durch die Beeinträchtigung infolge des Unfalls war der Kläger zu 30 v. H. in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 27 BFH/NV 1991 S. 27 Nr. 1 NAAAB-31494
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