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Umsatzsteuer; | Nutzungseinschränkungen in Wasserschutzgebieten
Zur Frage, wie die nach § 19 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. mit landesrechtlichen Regelungen für landwirtschaftliche Flächen in Wasserschutzgebieten von Wasserversorgungsunternehmen geleisteten Ausgleichszahlungen umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind, hat der die Auffassung vertreten, daß in diesen Fällen zwischen den Wasserversorgungsunternehmen und den Landwirten kein Leistungsaustausch besteht. Diese Beurteilung gilt für Ausgleichszahlungen nach § 19 Abs. 4 WHG, die einen Billigkeitsausgleich, nicht eine Enteignungsentschädigung, darstellen; sie gilt auch für Beträge, die nach den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Der Verzicht auf den Einsatz von Düngemitteln bzw. die Einhaltung von Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel in Wassers...