Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hatten den Einkommensteuerbescheid 1986 durch Klage mit dem Ziel angegriffen, als ständig hilflose und auf fremde Wartung und Pflege angewiesene Personen je einen Steuerfreibetrag in Höhe von 7200 DM zu erhalten. Während des Klageverfahrens hatten sie beim Finanzgericht (FG) den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Nachdem der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) die beantragte Aussetzung gewährt hatte, erklärten beide Beteiligten den Rechtsstreit über die Aussetzung der Vollziehung in der Hauptsache für erledigt. Das FG stellte daraufhin das Verfahren durch Beschluß vom 23. Mai 1989 ein und erlegte den Antragstellern die Kosten des Verfahrens auf.
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